Viele von Ihnen vertrauen uns regelmäßig Opfer und Spenden an, dafür bedanken wir uns recht herzlich!
Opfer, die man bei Gottesdiensten in die Opferbüchse gibt, können auch von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist möglich durch den Erwerb von Spendengutscheinen, für die Sie von uns dann eine Zuwendungsbescheinigung erhalten.
…mit dem Vermerk „Spendengutscheine“. Außerdem vermerken Sie bitte die gewünschte Stückelung (5 Euro oder 10 Euro) und sicherheitshalber können Sie zusätzlich noch Ihre Adresse angeben.
Die Spendengutscheine – gültig für das Jahr 2024 – nebst Zuwendungsbescheinigung fürs Finanzamt werden wir Ihnen dann umgehend zukommen lassen. Die Zuwendungsbescheinigung wird für das Jahr ausgestellt, in dem Sie die Überweisung vorgenommen haben.
Spendengutscheine, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht eingelöst werden, schreiben wir der Rücklage für Aufgaben in der eigenen Gemeinde gut.
Wichtig: Bitte verwenden Sie die Spendengutscheine nur in Nabern!
Vielen Dank!