
Am 1. Advent, den 1. Dezember 2019, finden in diesem Jahr in der württembergischen Landeskirche die Kirchenwahlen statt. Es werden die Kirchengemeinderäte und die Landessynode für 6 Jahre neu gewählt.
Die Landessynode vertritt die Gesamtheit der evangelischen Kirchenmitglieder und bestimmt den Kurs der Landeskirche. Sie setzt sich aus 90 Synodalen zusammen, davon sind 60 Laien und 30 Theologen.
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit den Pfarrern die Gemeinde. Kirchengemeinderäte bringen sich mit ihren Gaben ein und übernehmen Verantwortung in verschiedenen Bereichen. Im Kirchengemeinderat werden grundlegende Entscheidungen getroffen. Der Kirchengemeinderat hat viele Aufgaben: Sie reichen von der Verantwortung für die Mitarbeiter über den Beschluss des Kirchlichen Haushalts, die Erhaltung der Gebäude bis zur Organisation von Veranstaltungen. In Nabern sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen.
Wir sind auf der Suche nach Kandidaten für das Amt des Kirchengemeinderates. Können Sie sich vorstellen zu kandidieren oder haben Sie Vorschläge, wer im Kirchengemeinderat mitwirken könnte? Wir sind für Vorschläge dankbar. Wenn Sie Ideen haben, kommen Sie auf uns zu. Bitte begleiten Sie die Wahl auch im Gebet.
Gewählt werden kann, wer zur Kirchengemeinde gehört, mindestens 18 Jahre ist, und bereit ist, das Versprechen für dieses Amt abzulegen. Bei der Kirchenwahl dürfen übrigens schon 14-Jährige wählen (Stichtag ist der 1.12.2019)
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum 25.10.2019 bis 18 Uhr beim
Pfarramt der Kirchengemeinde Nabern schriftlich eingereicht werden. In unserer Gemeinde sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen.
Bei der Kirchenwahl dürfen übrigens schon 14-Jährige wählen (Stichtag ist der 1.12.2019)
Mehr Infos zur Kirchenwahl finden Sie hier. und unter https://www.service.kirchenwahl.de